Wichtige Hinweise zu Planung und Bau eines Pellet-Lagers (Endverbraucher)

Die Beachtung von Mindestanforderungen beim Bau von Pellet-Lagerstätten beeinflusst maßgeblich die Pellet-Qualität, die letztlich aus Ihrem Lager zur Heizung befördert wird! Berücksichtigen Sie deshalb bitte unbedingt folgende Hinweise zur Gestaltung des Lagerraums, bevor Sie diesen bauen, und ziehen Sie möglichst einen Fachmann zurate:

Das Lager sollte dem Stand der Technik entsprechen. Es muss gemäß den Bauvorschriften (Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB H 118 und Merkblatt Nr. 29 „Pellet-Heizungen“) errichtet worden und für die Pellet-Lagerung und das Einblasen geeignet sein. Beachten Sie bei der Planung und der Einrichtung Ihres Lagerraums unbedingt die Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets des DEPV und DEPI (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband, www.depv.de - Downloads; Deutsches Pelletinstitut, www.depi.de - Heizen mit Pellets - Pelletlagerung) bzw. in Österreich die Anforderungen der ÖNORM M 7137* an den Lagerraum (ÖNORM M 7137*, Dokument „Presslinge aus naturbelassenem Holz – Holzpellets – Anforderungen an die Pelletslagerung beim Endkunden“, kostenpflichtige Bestellung als Download oder in Papierform: www.as-plus.at/shop). In Österreich finden Sie darüber hinaus auch bei proPellets Austria Informationen, dem österreichischen Pellet-Verband (www.propellets.at - Heizen mit Pellets - Richtige Lagerung). Diese Informationsblätter geben wichtige Hinweise zur Gestaltung eines Lagerraums, Sicherheit, Brandschutz, statischen Anforderungen und technischer Ausstattung. Im Bezug auf die Sicherheit des Lagers sollten Sie auch darauf achten, ATEX-geprüfte Materialien einzusetzen. 

Die Beachtung dieser Anforderungen an den Lagerbau ist auch von Brennstoffseite her deshalb so wichtig, da Sie damit maßgeblich beeinflussen, ob die hohe Brennstoffqualität der Pellets auf ihrem Weg in das Lager, durch das Lager bis hin zur Heizungsanlage beibehalten werden kann. Gerade selbstgebaute Schrägbodenläger genügen jedoch oftmals nicht den Mindestanforderungen zur Erhaltung einer hohen Pellet-Qualität. 

Darüber hinaus sollten Sie sich beim Bezirksschornsteinfeger oder der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über die für Sie geltenden Vorschriften zur Pellet-Lagerung und Verbrennungsluftzuführung sowie Abgasabführung erkundigen.

*Hinweis: Die ÖNORM M 7137 befindet sich derzeit in der Überarbeitung! Die aktuellsten Informationen zur Planung und zum Bau eines Pellet-Lagers finden Sie deshalb zurzeit in der DEPV-/DEPI-Broschüre.

Wichtige Aspekte zum Pellet-Lagerbau im Überblick

Einige wichtige Aspekte der oben angegebenen Informationsquellen haben wir für Sie als ersten Überblick zusammengestellt: 

  •  Der Zufahrtsweg muss für Pellet-Silo-LKWs geeignet sein, d.h. eine Straßenbreite von mindestens 3 m und eine Durchfahrtshöhe von 4 m sind erforderlich. Auch das Gewicht des Wagens ist zu beachten.
  • Das Lager sollte zur Gewährleistung ausreichender Belüftung möglichst an eine Außenmauer grenzen. Falls dies nicht der Fall ist, muss ein Belüftungsrohr für die Frischluftzufuhr installiert werden.
  • Der Befüllstutzen sollten gut zugänglich und max. 30 m von der Einfahrt entfernt sein, da die Pumpschläuche der Silowagen meist max. 30 m Länge haben und die Pellet-Qualität bei größerer Schlauchlänge beim Einblasen beeinträchtigt werden kann. Bitte halten Sie unbedingt im Vorfeld Rücksprache mit dem Pellet-Lieferanten, wenn dies nicht möglich ist.
  • Je länger der Weg der Pellets über Schläuche und Rohre zum Lager ist und je zahlreicher die Kurven sowie Variationen im Durchmesser sind, umso größer wird die Manipulation der Pellets beim Einblasen (Reibung) sein. Jegliches Hindernis beim Einblasen erhöht den Abrieb. Deshalb sollten auf keinen Fall 90°-Bögen im Rohrverlauf/Zuleitung zum Lager eingebaut werden, der richtige Rohrdurchmesser ist zu beachten und es dürfen keine herausstehenden Gegenstände wie z.B. Stahlstreben, Rohrleitungen, Abflussrohre etc. im Lagerraum selbst existieren.
  • Die Rohre sollten ausschließlich aus Metall sein, da Kunststoffrohre zur statischen Aufladung der Pellets beim Einblasen führen können.
  • Achten Sie auf die Verwendung von ATEX-geprüften/konformen Materialien.
  • Ein Stromanschluss mit 230 Volt und mind. 10 Ampere muss sich in unmittelbarer Nähe des Befüllstutzens befinden.
  • Die richtige Einblas- und Absaugstutzenposition ist unbedingt zu beachten und eine richtige Beschriftung der Stutzen ist vorzunehmen.
  • Die Befüllkupplungen müssen geerdet sein.
  • Eine Prallschutzmatte muss ordnungsgemäß angebracht werden - auch hier sollten Sie auf geeignetes Material achten.
  • Der Lagerraum muss trocken sein. Im Neubau sollten Sie auf Austrocknung vor dessen Nutzung achten.
  • Die Zugänglichkeit zum Lagerraum und Heizungsraum muss gewährleistet sein.
  • Den Lagerraum sollten Sie regelmäßig, spätestens nach jeder 3. Befüllung, reinigen.
  • Der Lagerraum sollte so groß sein, dass dieser im Idealfall nur einmal pro Jahr aufgefüllt werden muss – also ein Vorrat für eine Heizperiode ermöglicht wird. Am Besten füllen Sie das Lager in den Frühjahrs- bzw. Sommermonaten auf, da dann die Brennstoffpreise in der Regel am günstigsten sind.

© Bilder mit Gewebesilo und Schrägbodenlager (oben mittig und rechts): ÖkoFEN Heiztechnik GmbH.
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