Wichtige Hinweise zur Sicherheit in Pellet-Lagerräumen

Für den Energieträger Holzpellets sollten Sie – wie auch für alle anderen Brennstoffe – Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Heizung und Lagerraum beachten. Bringen Sie am Besten eines der Hinweisschilder der Verbände DEPV (www.depv.de) oder proPellets Austria (www.propellets.at) neben Ihrem Lagerraum an, so dass jede Person, die Zugang zum Lager hat oder das Lager betreten muss, diese Hinweise schnell erfassen kann. 
Darüber hinaus hat der DEPV gemeinsam mit dem TÜV Rheinland Sicherheitsratschläge für Pellet-Lageranlagen (mit einer Lagermenge < 10 t) erarbeitet. Darin empfiehlt der TÜV Rheinland für Pellet-Läger, die an eine Außenwand grenzen, Belüftungsdeckel auf die Kupplungs-/Befüllstutzen zu setzen, um einen dauerhaften Luftaustausch zu bewirken. Diese Deckel werden – außer von den Heizungsherstellern selbst – auch vom Deutschen Pelletinstitut über den Internetshop (www.depi.de/shop) vertrieben.

Zusammenfassung der wichtigsten Hinweise:

Ein Pellet-Lagerraum ist ein Brennstofflager. Demnach sollten bestimmte Vorschriften zu Ihrer eigenen Sicherheit beachtet werden (siehe Informationen der Pellet-Verbände Deutschland und Österreich):

  • Das Pellet-Lager sollten Sie nur von befugten Personen betreten lassen und nur, wenn es notwendig ist; Kinder unbedingt fernhalten.
  • Das Lager sollte nur unter Aufsicht einer außerhalb des Lagerraums stehenden weiteren Person betreten werden. Die Zugangstür ist offen zu halten.
  • In schwer oder nur von oben zugänglichen Lägern sollte die das Lager besteigende Person zusätzlich gesichert werden.
  • Auf keinen Fall dürfen Sie rauchen oder mit Feuer und anderen Zündquellen in Lagernähe und im Lager hantieren.
  • Vor dem Betreten ist für ausreichende Luftzufuhr zu sorgen. Der Lagerraum ist mit einer wirksamen Belüftung auszustatten. Die Ausstattung mit Belüftungsdeckeln (Kupplungsstutzen) der an Außenmauern grenzenden Läger wird empfohlen. Mindestens zwei Kupplungsstutzen (Füll- und Absaugstutzen) mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm² freier Öffnungsfläche einbauen bzw. umrüsten.
  • Der Pellet-Kessel ist mind. 1 Stunde vor der Befüllung abzuschalten.
  • Eine mögliche Verletzungsgefahr geht auch von den beweglichen Bauteilen wie z.B. Fördersystemen aus; die Fördereinrichtung ist rechtzeitig abzuschalten. Fördereinrichtungen und elektrische Betriebsmittel sind regelmäßig vom Pelletstaub zu befreien.
  • Füll- und Absaugstutzen sind elektrisch zu erden – mit mindestens 4 mm² Kupferader an der Hauspotenzialschiene.
  • Eine Befüllung ist unter den vom Heizkessel- und Pellet-Lieferanten vorgegebenen Bedingungen durchzuführen.
  • Beim Säubern des Lagerraumes vom Pelletstaub wird empfohlen, eine Staubmaske zu tragen.
  • Füllstandskontrollen sollten über eine fest verschlossene Sichtscheibe (Bullauge) durchgeführt werden.
  • Hinweis für vor allem gewerbliche, städtische und kommunale Verbraucher: Bei größeren Lägern wird dringend empfohlen, vor Betreten des Lagers eine Gasmessung durchzuführen, da es in großen Lägern zur Bildung von Kohlenmonoxid kommen kann. Das Betreten sollte dort nur durch Fachpersonal erfolgen.

 

Ausführliche Informationen zu Lager- und Fördersystemen finden Sie außerdem hier:

DEPV (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband)

Broschüre „Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets“ des DEPV

DEPI (Deutsches Pelletinstitut)

© Bilder mit Gewebesilo und Schrägbodenlager (oben mittig und rechts): ÖkoFEN Heiztechnik GmbH.
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